Gemeinsame ergänzende Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 WpÜG zum geänderten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (Barangebot) der NTT Communications Deutschland GmbH
Integralis AG / Strategische Unternehmensentscheidung
Ad-hoc-Mitteilung gemäß § 15 WpHG
16. September 2009
Die NTT Communications Deutschland GmbH hat am 10. September eine
Angebotsänderung für das öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre der Integralis AG
bekanntgegeben. Die Änderung bezog sich auf eine Verringerung der
Mindestannahmequote auf 50 Prozent plus eine Aktie der verwässerten ausstehenden
Aktienbasis der Integralis AG von 11.175.032 Integralis-Aktien. Die Annahmefrist verlängert
sich dadurch um zwei Wochen und endet am 25. September (24.00 Uhr).
Vorstand und Aufsichtsrat der Integralis AG sind aus den in der gemeinsamen ergänzenden
Stellungnahme genannten Gründen der Auffassung, dass durch die Änderung des
Übernahmeangebots nun die letzte nicht erfüllte Angebotsbedingung erfüllt ist. Ein Scheitern
des Übernahmeangebots wegen des Nichteintritts einer Angebotsbedingung ist nun nicht
mehr möglich. Vorstand und Aufsichtsrat der Integralis AG empfehlen daher den Aktionären
der Integralis AG weiterhin, das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (Barangebot) der
NTT Communications Deutschland GmbH zum Erwerb der Integralis-Aktien anzunehmen.
Zu "Gemeinsame ergänzende Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats"
Kontakt:
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Über Integralis AG
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